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Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2004   entschieden:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

AZ: 1 BvR 784/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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